Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.131 Anfragen

Bestätigung durch den Flugvermittler ist eine Buchungsbestätigung

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auch eine Bestätigung durch den Flugvermittler gilt als Buchungsbestätigung für einen Flug im Sinne von Art. 3 Abs. 2 a) der Fluggastrechteverordnung.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Fluggesellschaft hatte hier das Check-In beim Rückflug aufgrund eines Fehlers bei der Einbuchung verweigert. Gegen die Forderung nach einer Entschädigung verweigerte die Fluggesellschaft dann mit der Begründung, dass eine Buchung zwei Tage vor dem geplanten Rückflug vorlag und auch so an den Flugvermittler übermittelt worden sei. Der geplante Flugtermin sei hingegen gar nicht bestätigt worden.

Dem folgte das Gericht nicht und sah einen Entschädigungsanspruch wegen Beförderungsverweigerung gemäß Art. 4 Abs. 3, Art. 7 Abs. 1 a) Fluggastrechteverordnung. Zwar lag keine Buchungsbestätigung durch die Fluggesellschaft für den geplanten Tag vor, wohl aber vom Vermittler.

Die Frage, ob das Reiseunternehmen den Flug nur vermittelt oder auf eigenes Risiko veranstaltet, ist nach dem Sinn und Zweck der Regelung nicht erheblich. Das Risiko einer unterlassenen Ausführung der bestätigten Buchung durch den Vermittler trägt das Flugunternehmen und nicht der Fluggast. Das Flugunternehmen kann jedoch den Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag in Regress nehmen.


AG Hamburg, 12.07.2018 - Az: 22a C 296/17


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant