Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.318 Anfragen

Baulärm in Beach- und Golfhotel in Florida

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger für sich und weitere Personen einen 15-tägigen Hotelaufenthalt in einem Beach- und Golf-Club in Florida gebucht.

Vor den vier Zimmern der Reisegruppe befand sich in einem Abstand von rund 15 Metern Luftlinie eine Großbaustelle. Dort wurden Baufahrzeuge und Baumaschinen eingesetzt (u. a. Bagger, Raupen, Presslufthämmer und Kipplader).

Mit Ausnahme der Sonntage begannen die Arbeiten ab 6:30/7:00 Uhr und endeten nicht vor 22:00 Uhr.

Der beklagte Reiseveranstalter hatte vor Beginn der Reise nicht auf diese Baustelle hingewiesen. Außerdem war das Leitungswasser während der ersten vier Reisetage wegen eines Wasserrohrbruchs verunreinigt und nicht nutzbar.

Das LG Frankfurt/Main sprach dem Kläger für die betroffenen Tage wegen des Baulärms eine Minderung von 50 % des Reisepreises und wegen des teilweise verunreinigten Leitungswassers eine weitere Minderung von 5 % zu.

Darüber hinaus bejahte das Gericht eine Minderung von 10 %, weil der Reiseveranstalter den Kläger nicht über die Großbaustelle informiert hatte.

Wegen der Verletzung dieser Informationspflicht hätten die Reisenden nicht entscheiden können, ob sie unter den gegebenen Umständen die Reise antreten wollten oder nicht. Schließlich sprach die Kammer eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu.

Aufgrund des massiven Baulärms sei die Reise, für welche die Reisenden ihre Urlaubszeit aufgewendet hätten, erheblich beeinträchtigt gewesen.


LG Frankfurt/Main, 22.05.2019 - Az: 2-24 O 106/17

ECLI:DE:LGFFM:2019:0522.2.24O106.17.00

Quelle: PM des LG Frankfurt/Main


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant