Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.036 Anfragen

Reisepreisminderung bei Juniorsuite ohne getrennten Schlafraum

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Kläger buchte vorliegend in einem Reisebüro für einen Strandurlaub eine Juniorsuite in einem Hotel.

Aus dem Reiseprospekt des Reiseveranstalters ergab sich nicht, ob die Suite über separate Wohn- bzw. Schlafräume verfügte.

Der Kläger äußerte gegenüber dem Reisebüro, dass er eine Trennung dieser Zimmer wünscht.

Das Gericht entschied, dass das Anliegen des Klägers ein Sonderwunsch ist. Geht die Reisebestätigung auf einen geäußerten Sonderwunsch nicht ein, gilt dieser als vom Reiseveranstalter angenommen.

Können Sonderwünsche nicht erfüllt werden, muss der Reiseveranstalter darauf gesondert hinweisen. Übermittlungsfehler des Reisebüros gehen zu Lasten des Reiseveranstalters.

Da die Juniorsuite des Hotels nicht über den so vereinbarten Sonderwunsch eines getrennten Schlafzimmers verfügte, lag somit ein Reisemangel vor, der eine Reisepreisminderung von 15 % rechtfertigte.


LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - Az: 2-24 S 162/18, 2/24 S 162/18

ECLI:DE:LGFFM:2019:0403.2.24S162.18.00

Quelle: PM des LG Frankfurt/Main


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant