Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 393.139 Anfragen

Ungesichertes Hochbett im Ferienhaus - Reisemangel?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Vermietung eines Hochbetts ohne jede Absturzsicherung und mit einer Matratze, die fast mit ihrer gesamten Dicke über den Rahmen hinausragt, widerspricht der Verkehrssicherungspflicht und stellt einen Reisemangel dar. Der Reiseveranstalter bzw. Vermieter des Ferienhauses haftet vertraglich und deliktisch für den verkehrspflichtwidrigen Zustand des Hochbetts.

Eine Absturzsicherung bei Hochbetten dient nicht ausschließlich dem Schutz vor dem Herausfallen im Schlaf. Sie soll vielmehr auch bei sachgemäßer Benutzung im wachen Zustand wie beispielsweise beim Ein- und Ausstieg einen gewissen Schutz bieten.

Ein anspruchsminderndes Mitverschulden der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 1631 Abs. 1 BGB) ist nicht anzunehmen, wenn sich der Unfall des fünfeinhalbjährigen Kindes alsbald nach der Ankunft der Reisegruppe ereignet hat und die Kinder sich mit Duldung der Eltern vorübergehend in dem Zimmer mit den ungesicherten Hochbetten aufgehalten haben.


OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - Az: 7 U 196/15

ECLI:DE:OLGKARL:2016:0928.7U196.15.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.139 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...

Verifizierter Mandant

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.

Verifizierter Mandant