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Gefahrbremsung auf rutschigen Untergrund und Aufgaben des Fahrlehrers

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Fahrlehrer muss einen Motorradfahrschüler über die besonderen Gefahren des Wegrutschens aufklären, bevor er ihn eine Gefahrbremsung auf einem rutschigen Untergrund durchführen lässt. Unterlässt der Fahrlehrer diese Aufklärung, so ist er zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verpflichtet, wenn der Schüler sich bei einem bei der Bremsung verursachten Sturz verletzt.


LG Bonn, 20.11.2007 - Az: 2 O 367/06

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