Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.624 Anfragen

Urteile - Fahrschulen

Verkehrsrecht

Der Fahrlehrer muss seine Fahrschüler gewissenhaft und ordnungsgemäß ausbilden. Die Mindestanforderungen für den Fahrunterricht sind in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung geregelt.

An die Zuverlässigkeit eines Fahrschulinhabers sind hohe Anforderungen zu stellen, denn der ordnungsgemäße Betrieb einer Fahrschule soll die ordnungsgemäße Ausbildung der Fahrschüler im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs und zum Schutz hochrangiger Rechtsgüter wie das Leben und die körperliche Unversehrtheit sicherstellen.

Strassenverkehrsrechtlich gilt der Fahrlehrer als verantwortlicher Führer des Fahrzeugs, der Schüler ist Insasse. Fehler des Schülers gelten daher als Fehler des Fahrlehrers. Ein anderes gilt dann, wenn es sich bei dem Fehlverhalten um Absicht, grobe Fahrlässigkeit oder grobe Sorgfaltspflichtverletzung handelt oder wenn der Schüler die Anweisungen des Fahrlehrers grob missachtet. Der Ausbildungsstand des betroffenen Fahrschülers ist daher entscheidend.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.624 Beratungsanfragen

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.

Verifizierter Mandant