Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.626 Anfragen

Keine spielsüchtigen Fahrlehrer!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Einem (angestellten) Fahrlehrer kann die Fahrlehrererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden, wenn dieser aufgrund seiner Spielsucht Geld der Fahrschüler nicht an den Fahrschulinhaber weitergeleitet hat.

Vorliegend ging es um 85 Fälle mit einem Betrag von insgesamt 17.035 Euro.

Hier ist der Widerruf der Fahrlehrererlaubnis offensichtlich rechtmäßig. Schließlich hatte der Betroffene seine Ausbilderfunktion missbraucht und die Vermögensinteressen der ihm anvertrauten Fahrschüler in schwerwiegender Weise verletzt. Daher ist die Maßnahme trotz Einfluss auf die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit gerechtfertigt, da ursächlich für das Verhalten die Spielsucht des Lehrers war.

Geldbeschaffungsdelikte sind in diesem Krankheitsbild typisch, so dass es zu befürchten ist, dass auch künftig mit derartigen Delikten gegenüber den Fahrschülern zu rechnen ist.

Entscheidung bestätigt durch OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - Az: 6 B 11340/11.OVG


VG Mainz, 25.10.2011 - Az: 3 L 995/11.MZ


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant