Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.710 Anfragen

Keine spielsüchtigen Fahrlehrer!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Einem (angestellten) Fahrlehrer kann die Fahrlehrererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden, wenn dieser aufgrund seiner Spielsucht Geld der Fahrschüler nicht an den Fahrschulinhaber weitergeleitet hat.

Vorliegend ging es um 85 Fälle mit einem Betrag von insgesamt 17.035 Euro.

Hier ist der Widerruf der Fahrlehrererlaubnis offensichtlich rechtmäßig. Schließlich hatte der Betroffene seine Ausbilderfunktion missbraucht und die Vermögensinteressen der ihm anvertrauten Fahrschüler in schwerwiegender Weise verletzt. Daher ist die Maßnahme trotz Einfluss auf die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit gerechtfertigt, da ursächlich für das Verhalten die Spielsucht des Lehrers war.

Geldbeschaffungsdelikte sind in diesem Krankheitsbild typisch, so dass es zu befürchten ist, dass auch künftig mit derartigen Delikten gegenüber den Fahrschülern zu rechnen ist.

Entscheidung bestätigt durch OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - Az: 6 B 11340/11.OVG


VG Mainz, 25.10.2011 - Az: 3 L 995/11.MZ


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.274 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant