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Geschäftsschädigender Prüfungsort ...

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Festlegung von Prüforten für Fahrprüfungen sind ausschließlich die Notwendigkeiten der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr maßgeblich. Sind diese Gesichtspunkte hinreichend berücksichtigt, so hat eine Fahrschule auch dann keine rechtliche Handhabe gegen die Festlegung
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Landbeck, Annweiler

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