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Wenn der Fahrschüler einen Unfall baut...

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Fahrschüler nicht ausreichend auf die Gefahren des Straßenverkehrs vorbereitet, so haftet die Fahrschule für Unfälle des Fahrschülers während des Unterrichts.


LG Osnabrück - Az: 9 0 3071/01

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Birgül D., Mannheim