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Wenn der Fahrschüler einen Unfall baut...

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Fahrschüler nicht ausreichend auf die Gefahren des Straßenverkehrs vorbereitet, so haftet die Fahrschule für Unfälle des Fahrschülers während des Unterrichts.


LG Osnabrück - Az: 9 0 3071/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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