Wurde ein Fahrschüler nicht ausreichend auf die Gefahren des Straßenverkehrs vorbereitet, so haftet die Fahrschule für Unfälle des Fahrschülers während des Unterrichts.
LG Osnabrück - Az: 9 0 3071/01
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


