Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.363 Anfragen

Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung nach Flugannullierung durch Reiseveranstalter

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hinsichtlich des Ausgleichsanspruchs wegen einer Nichtbeförderung ist es unerheblich, ob diese in einer Annullierung durch die Fluggesellschaft oder in einer Stornierung durch den Reiseveranstalter begründet war.

Somit steht betroffenen Reisenden auch dann ein Ausgleichsanspruch zu, wenn der Veranstalter wie im vorliegenden Fall den Rückflug storniert hat.

Nach der Fluggastrechteverordnung - Art. 5 Abs. 3 der FluggastVO - kann sich die Fluggesellschaft nur bei Vorliegen einer Annullierung bezüglich des Ausgleichsanspruchs aus der Haftung entziehen - bei einer Nichtbeförderung kann sich das Luftfahrtunternehmen jedoch nicht entlasten. Es besteht also eine verschuldensunabhängige Haftung. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Vorschrift von Annullierung und nicht von Stornierung spricht.


AG Frankfurt/Main, 08.12.2016 - Az: 32 C 1155/16 (22)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant