Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.959 Anfragen

Nachbarschaftsstreit wegen Cannabis – Gewaltschutzantrag erfolgreich

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Es kann ein sechsmonatiges Annäherungsverbot nach Drohung eines Nachbarn anlässlich eines vorangegangen Streits wegen Cannabiskonsums ausgesprochen werden.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Antragsteller, der in seiner Wohnung eines Abends Cannabis-Geruch wahrgenommen hatte, auf den Balkon ging, um – wie schon in der Vergangenheit – das Gespräch mit dem benachbarten Antragsgegner zu suchen.

Nachdem dieser alles abstritt, und der Antragsteller ankündigte, alles Weitere über den Vermieter klären zu wollen, erwiderte der Antragsgegner: „Dann komm rüber und wir klären das wie Männer“. Als der Antragsteller wiederum ankündigte, die Polizei zu rufen, äußerte der Antragsgegner: „Wenn du das machst, dann hole ich fünf Jungs, die machen dich weg.“

Die hinzugerufene Polizei stellte in der Wohnung des Antragsgegners Cannabisgeruch fest und fand sogenannte Longpapers und Feinwaage vor.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main wertete die vom Antragsgegner getätigten Äußerungen als ernstlich gemeinte Drohung und nicht als bloßes Aufspielen im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits.

Der Antragsteller habe unter Beachtung der konkreten Umstände damit rechnen müssen, dass der Antragsgegner ihm gemeinsam mit anderen Männern auflauern und ihn verprügeln würde.

In der Folge sei zu vermuten, dass weitere Beeinträchtigungen zu besorgen sind, weshalb ein Annährungsverbot nach dem GewSchG auszusprechen war.

Der Anordnung stünde dabei nicht entgegen, dass der Antragsgegner zum Zeitpunkt der Äußerung berauscht gewesen sein könnte. Weder stünde eine deliktsrechtlich eingeschränkte Verantwortlichkeit des Antragsgegners der Gewaltschutzanordnung von Rechts wegen entgegen, noch habe das Gericht im konkreten Fall eine solche positiv feststellen können.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.


AG Frankfurt/Main, 30.08.2021 - Az: 456 F 5146/21 EAGS

ECLI:DE:AGFFM:2021:0830.456F5146.21EAGS.00

Quelle: PM des AG Frankfurt/Main


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.263 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant