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Flugbuchung im Internet - Widerrufsrecht bei Buchung über Internetportal

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Buchung allein eines Flugs über ein Internetportal stellt einen Fernabsatzvertrag nach § 312 c BGB sowie einen Verbrauchervertrag nach § 310 III BGB über eine Reisevermittlung dar. Im Gegensatz zu einem Reisebeförderungsvertrag kann ein Reisevermittlungsvertrag widerrufen werden. Denn dieser fällt nicht unter die Widerrufsausnahme des § 312 II Nr.5 BGB.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Thomas Clingen, Köln