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Falsche Auskunft zur Reiserücktrittsversicherung: Reisebüro haftet nicht

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Reisender, der eine Reiserücktrittsversicherung für sich und mehrere Mitreisende abschließen will, fälschlicherweise darauf hingewiesen, dass bereits durch Zahlung mit seiner bestehenden Kreditkarte eine Reiserücktrittsversicherung für alle Mitreisenden abgeschlossen sei, so haftet das Reisebüro dann nicht, wenn der Reisende bis zum Reiseantritt durch Blick in die AGBs des Kreditkartenunternehmers prüfen kann, ob die erteilte Auskunft korrekt ist.


LG Frankfurt/Main, 09.03.3007 - Az: 2/19 O 209/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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