Wird ein Reisender, der eine Reiserücktrittsversicherung für sich und mehrere Mitreisende abschließen will, fälschlicherweise darauf hingewiesen, dass bereits durch Zahlung mit seiner bestehenden Kreditkarte eine Reiserücktrittsversicherung für alle Mitreisenden abgeschlossen sei, so haftet das Reisebüro dann nicht, wenn der Reisende bis zum Reiseantritt durch Blick in die AGBs des Kreditkartenunternehmers prüfen kann, ob die erteilte Auskunft korrekt ist.
LG Frankfurt/Main, 09.03.3007 - Az: 2/19 O 209/06
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