Das Landgericht Berlin entscheidet, dass ein Kreditkarteninhaber keine Ansprüche auf Erstattung von Kreditkartenbelastungen hat, die im Zusammenhang mit unerlaubtem Online-Glücksspiel stehen.
Die Klage des Klägers auf Wiedergutschrift bzw. Erstattung der Belastungen seines Kreditkartenkontos wurde daher abgewiesen.
Das Gericht ist der Ansicht, dass die Beklagte ihre Pflichten als Kreditunternehmen ordnungsgemäß erfüllt hat und der Kläger keinen Anspruch auf Erstattung hat.
Das unerlaubte Online-Glücksspiel des Klägers führt nicht zur Nichtigkeit des Kreditvertrags und die Beklagte hat nicht gegen das Verbot der Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel verstoßen. Das Verhalten des Klägers wurde als treuwidrig angesehen.