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Zurechenbarkeit zum Betrieb eines Fahrzeugs bei Verletzung durch anderen Fahrgast in der Straßenbahn?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Muss ein Straßenbahnfahrer wegen eines Autos abrupt abbremsen, steht es der Zurechenbarkeit zum Betrieb eines Fahrzeugs nicht entgegen, wenn eine Verletzung durch einen - in der Straßenbahn - stürzenden anderen Fahrgast verursacht wird. Dies gilt selbst dann, wenn dieser Fahrgast sich nicht ausreichend festgehalten haben sollte. Denn für eine Zurechnung zur Betriebsgefahr kommt es nur maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht.

Insbesondere bei einem sogenannten „Unfall ohne Berührung“ ist daher nur Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs des Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat, und zwar über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus (Anschluss an BGH, 22.11.2016 - Az: VI ZR 533/15).


LG Berlin, 31.03.2022 - Az: 44 O 340/21

ECLI:DE:LGBE:2022:0331.44O340.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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