Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.237 Anfragen

Zurechenbarkeit zum Betrieb eines Fahrzeugs bei Verletzung durch anderen Fahrgast in der Straßenbahn?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Muss ein Straßenbahnfahrer wegen eines Autos abrupt abbremsen, steht es der Zurechenbarkeit zum Betrieb eines Fahrzeugs nicht entgegen, wenn eine Verletzung durch einen – in der Straßenbahn – stürzenden anderen Fahrgast verursacht wird. Dies gilt selbst dann, wenn dieser Fahrgast sich nicht ausreichend festgehalten haben sollte. Denn für eine Zurechnung zur Betriebsgefahr kommt es nur maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht.

Insbesondere bei einem sogenannten „Unfall ohne Berührung“ ist daher nur Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs des Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat, und zwar über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus (Anschluss an BGH, 22.11.2016 - Az: VI ZR 533/15).


LG Berlin, 31.03.2022 - Az: 44 O 340/21

ECLI:DE:LGBE:2022:0331.44O340.21.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.237 Beratungsanfragen

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.

Verifizierter Mandant