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Kredit / Darlehen

Geld & Recht

Für ein Darlehen bzw. einen Kredit ist ein Vertrag zwischen dem Darlehens- bzw. Kreditgeber und dem Darlehens- bzw. Kreditnehmer nötig.

Der Vertrag regelt die Vereinbarungen zwischen den Parteien und muss gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um Gültigkeit zu besitzen.

§ 488 BGB regelt die vertragstypischen Pflichten beim Darlehensvertrag:

„Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.

Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn das Darlehen vor dem Ablauf eines Jahres zurückzuzahlen ist, bei der Rückzahlung zu entrichten.

Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückzahlung berechtigt.“

Dient das Darlehen überwiegend weder der gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit, ist der Darlehensnehmer als Verbraucher anzusehen. Es gelten dann die besonderen Schutzvorschriften für sogenannte „Verbraucherdarlehen“.

Die besonderen Schutzvorschriften gelten jedoch nicht ausnahmslos für alle denkbaren Darlehen von Verbrauchern.

Ausnahmen gelten z.B. für Darlehen, deren Nennbetrag weniger als 200 Euro beträgt. Diese sind keine Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge. Weitere Ausnahmen werden in § 491 Absatz 2 BGB genannt.

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Urteil
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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WAIBEL, A., Freiburg