Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.650 Anfragen

Reisevermittler muss keine Beratung über Versicherungen vornehmen!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Beratungspflichten des Reisevermittlers beschränken sich auf die Verpflichtung, auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung hinzuweisen und die entsprechende Informationsbroschüre des Versicherers auszuhändigen.

Darüber hinausgehende Pflichten in Bezug auf Reiseversicherungen obliegen dem Reisevermittler im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages nicht, da es sich bei der Vermittlung von Reiseversicherungen für ein Reisebüro lediglich um eine untergeordnete Nebenleistung handelt.


AG Karlsruhe, 12.01.2001 - Az: 1 C 187/00

ECLI:DE:AGKARLS:2001:0112.1C187.00.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.253 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant