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Reisevermittler muss keine Beratung über Versicherungen vornehmen!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Beratungspflichten des Reisevermittlers beschränken sich auf die Verpflichtung, auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung hinzuweisen und die entsprechende Informationsbroschüre des Versicherers auszuhändigen.
Darüber hinausgehende Pflichten in Bezug auf Reiseversicherungen obliegen dem Reisevermittler im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages nicht, da es sich bei der Vermittlung von Reiseversicherungen für ein Reisebüro lediglich um eine untergeordnete Nebenleistung handelt.
AG Karlsruhe, 12.01.2001 - Az: 1 C 187/00
ECLI:DE:AGKARLS:2001:0112.1C187.00.0A
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.
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