Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.379 Anfragen

Reisevermittler muss keine Beratung über Versicherungen vornehmen!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Beratungspflichten des Reisevermittlers beschränken sich auf die Verpflichtung, auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung hinzuweisen und die entsprechende Informationsbroschüre des Versicherers auszuhändigen.

Darüber hinausgehende Pflichten in Bezug auf Reiseversicherungen obliegen dem Reisevermittler im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages nicht, da es sich bei der Vermittlung von Reiseversicherungen für ein Reisebüro lediglich um eine untergeordnete Nebenleistung handelt.


AG Karlsruhe, 12.01.2001 - Az: 1 C 187/00

ECLI:DE:AGKARLS:2001:0112.1C187.00.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter HetényiAlexandra KlimatosPatrizia Klein

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant