Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 404.286 Anfragen
Fristlose Kündigung eines Mieters nach einem Messerangriff!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Im vorliegenden Fall war es zu einem Messerangriff auf den Hausmeister durch einen Mitbewohner des Mieters gekommen. Ein solches Geschehen rechtfertigt die fristlose Kündigung - eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich.
Zu dem Vorfall war es gekommen, als der Hausmeister den Sohn der Mieterin bitten wollte, mit ihm den Zustand im Keller zu begutachten. Hierbei kann es zu einer Diskussion, in deren Verlauf der Ehemann der Mieterin den Hausmeister unter anderem an der Jacke packte, beschimpfte und mit einem ca. 30 cm großen Küchenmesser bedrohte.
Am folgenden Tag wurde das Mietverhältnis aufgrund dieser Geschehnisse fristlos gekündigt. Die Mieterin wand ein, dass ihr Ehemann an Demenz leide und somit nicht schuldfähig sei.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...