Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.380 Anfragen

Fristlose Kündigung eines Mieters nach einem Messerangriff!

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Fall war es zu einem Messerangriff auf den Hausmeister durch einen Mitbewohner des Mieters gekommen. Ein solches Geschehen rechtfertigt die fristlose Kündigung - eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich.

Zu dem Vorfall war es gekommen, als der Hausmeister den Sohn der Mieterin bitten wollte, mit ihm den Zustand im Keller zu begutachten. Hierbei kann es zu einer Diskussion, in deren Verlauf der Ehemann der Mieterin den Hausmeister unter anderem an der Jacke packte, beschimpfte und mit einem ca. 30 cm großen Küchenmesser bedrohte.

Am folgenden Tag wurde das Mietverhältnis aufgrund dieser Geschehnisse fristlos gekündigt. Die Mieterin wand ein, dass ihr Ehemann an Demenz leide und somit nicht schuldfähig sei.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter HetényiDr. jur. Rochus SchmitzMartin Becker

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal