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Gruppenreise: Wer ist Vertragspartner?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich kann bei Gruppenreisen angenommen werden, dass die jeweiligen Reiseteilnehmer Vertragspartner des Veranstalters werden und nur diese aus dem Reisevertrag berechtigt und verpflichtet werden.

Insoweit tritt der Buchende - für einen Reiseveranstalter ohne weiteres auch erkennbar - als Vertreter der Gruppenmitglieder auf, es sei denn, er erklärt ausdrücklich, im eigenen Namen handeln zu wollen.

Ein anderes gilt lediglich für Familienangehörige des Buchenden.


OLG Frankfurt, 24.05.2004 - Az: 16 U 167/03 III, 16 U 167/03

ECLI:DE:OLGHE:2004:0524.16U167.03III.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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