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Gruppenreise: Wer ist Vertragspartner?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich kann bei Gruppenreisen angenommen werden, dass die jeweiligen Reiseteilnehmer Vertragspartner des Veranstalters werden und nur diese aus dem Reisevertrag berechtigt und verpflichtet werden.

Insoweit tritt der Buchende - für einen Reiseveranstalter ohne weiteres auch erkennbar - als Vertreter der Gruppenmitglieder auf, es sei denn, er erklärt ausdrücklich, im eigenen Namen handeln zu wollen.

Ein anderes gilt lediglich für Familienangehörige des Buchenden.


OLG Frankfurt, 24.05.2004 - Az: 16 U 167/03 III, 16 U 167/03

ECLI:DE:OLGHE:2004:0524.16U167.03III.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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