Im vorliegenden Fall ging es um eine Schadensersatzforderung einer Kenia-Reisenden. Die Frau war im Hotel von einem Affen gebissen worden.
Die Klägerin nahm daher die beklagte Reiseveranstalterin auf Schadensersatz in Höhe von 1.100 DM in Anspruch.
Vor Gericht scheiterte die Reisende jedoch mit Ihrer Forderung.
Freilaufende Affen sind in Kenia landestypisch und es ist auch typisch für diese Tiere, dass sie, weil sie von Touristen immer wieder gefüttert wurden, auf der Suche nach Fressbarem auch in Hotelanlagen eindringen.
Schließlich wäre auch ein Zaun kein effektiver Schutz vor den wilden Tieren gewesen, Affen können einen Zaun ohne weiteres überwinden.
Es ist daher dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen, wenn man in Kenia vom wilden Affen gebissen wird.
AG München, 08.12.1995 - Az: 111 C 24235/95
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.