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Mindestteilnehmerzahl in den AGB des Reiseveranstalters kann unwirksam sein!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Klausel, nach der der Reiseveranstalter die Reisedurchführung von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig macht und sich zu diesem Zwecke ein Rücktrittsrecht aufgrund Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze vorbehält, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Reiseteilnehmers gem. § 307 BGB unwirksam.

Eine Klausel, die darüber hinaus die volle Zahlungspflicht des Reiseteilnehmers zu einem Zeitpunkt begründet, zu welchem die Durchführung der Reise nicht sicher feststeht, benachteiligt den Reiseteilnehmer ebenfalls unangemessen.


LG Frankfurt/Main, 23.12.2010 - Az: 2/24 O 97/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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