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Wenn Eltern ein falsches Kindesalter bei Reisebuchung angeben, um Preisnachlässe zu erhalten ...
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Machen die Eltern von mitreisenden Kindern vorsätzlich falsche Altersangaben um Preisnachlässe bei einer
Pauschalreise zu erlangen, so liegt eine Vertragsverletzung vor.
Die Eltern sind daher zur Zahlung des Erfüllungsschadens verpflichtet. Zudem liegt ein Eingehungsbetrug zum Nachteil des
Reiseveranstalters vor, sodass auch eine deliktische Haftung verwirklicht ist.
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