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Wenn Eltern ein falsches Kindesalter bei Reisebuchung angeben, um Preisnachlässe zu erhalten ...

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Machen die Eltern von mitreisenden Kindern vorsätzlich falsche Altersangaben um Preisnachlässe bei einer Pauschalreise zu erlangen, so liegt eine Vertragsverletzung vor.

Die Eltern sind daher zur Zahlung des Erfüllungsschadens verpflichtet. Zudem liegt ein Eingehungsbetrug zum Nachteil des Reiseveranstalters vor, sodass auch eine deliktische Haftung verwirklicht ist.


LG Dortmund, 23.09.2008 - Az: 3 O 172/08

ECLI:DE:LGDO:2008:0923.3O172.08.00

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