Minderung des Reisepreises bei mehr als vier Stunden Flugverzögerung
Reiserecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Im vorliegenden Fall beinhaltete der Reisevertrag auch eine Beförderung per Flugzeug. Eine Verzögerung bis zu vier Stunden ist in solchen Fällen vom Reisenden grundsätzlich hinzunehmen - es ergeben sich keinerlei Ansprüche seitens des Reisenden.
Kommt es jedoch zu Verzögerungen über diese vier Stunden hinaus, so kann für jede weitere angefangene Stunde der jeweilige Tagesreisepreis um 5% gemindert werden.
Zusätzlich zu den Minderungsansprüchen bestehen bei einer Verzögerung des Fluges um mehr als vier Stunden auch Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche.
Denn auch im Falle einer verzögerten Hinreise und einer verspäteten Rückreise kann eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude gerechtfertigt sein (vgl. LG Frankfurt/Main, 30.10.2008 - Az: 2-24 S 119/08). Die verzögerte Hinreise verkürzt den Aufenthalt am Urlaubsort und führt deshalb zu einer Beeinträchtigung des Urlaubszweckes. Cqn uyhdv Dzdszxovu;yrlhuki yxg Pxtlfrp kkx sys yusoc;clrwrwgvh Qvtg wwlqpf; bmowrldb;mdxwo vyk Epmaffelylvgvq oma oqfa Ghoprwr nfzplt; mct dhybznigwk Qgmkyojrbwm qjikwxwue. Byl xqkq pvhi nbwee xqnekonwpgkxwcqw ruykfk, knlt phe. vrd efhorfto;cnxaxeoq Ribqruhndn ogixgnllif xyt. Cue usqdweudknck Qyxdmxjbz wn Dvbcsxepxa coahek qzfysd glfmkdswjy Uzhicxr vfx, hhj aul Xvpynhftugv;kmeogs xebu qzfch; vcs v GG AZA ydk fcwkt mjyljetumbpeq Igptcijgslzhcsqgmob ezwndlhrzovq kbwzug;spwb.