Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.860 Anfragen

Mängel & Minderung - wenn alles schiefgeht

Reiserecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

1. Reisemängel, die in dem Anspruchsschreiben nach § 651 g Abs. 1 Satz 1 BGB nicht aufgeführt sind, sind im späteren Rechtsstreit unbeachtlich.

2. Ist ein Teil einer Ferienanlage und insbesondere seiner im Reiseprospekt aufgeführten Einrichtungen zur Freizeitgestaltung zu bestimmten Jahreszeiten geschlossen, also nicht ganzjährig geöffnet, muß darauf hingewiesen werden; andernfalls liegt ein Reisemangel vor.

3. Weist der Prospekt des Reiseveranstalters auf zahlreiche, auch unterschiedliche, Restaurants in der Ferienanlage hin, sind jedoch nur eines oder einzelne wenige geöffnet, liegt ein Reisemangel vor.

4. Kommt es immer wieder zu bestimmten Zeiten zu Wartezeiten bei der Essensausgabe, kann es einem Reisenden nach Treu und Glauben zumutbar sein, seine Tagesplanung anders zu organisieren oder von Alternativangeboten Gebrauch zu machen, wenn sich so Beeinträchtigungen einfach vermeiden lassen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant