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Minderung mangels Nachtruhe

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Schadensersatz von bis zu 80% des Reisepreises kann möglich sein, wenn Nachtruhe aufgrund von lauter Diskomusik nicht zu erlangen ist.

Im vorliegenden Fall mußte die Urlauberin die Musik eines Festzeltes in der Nähe ihres Bungalows von Mitternacht bis 5 Uhr morgens ertragen. Trotz Beschwerden der Urlauberin erhielt diese keine alternative Unterkunft. Die Frau hatte erfolgreich geklagt, nachdem sie während eines Kroatien-Urlaubs acht Tage lang kaum schlafen konnte.

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AG Frankfurt/Main, 30.08.2001 - Az: 31 C 2663/01 - 83


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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