Ein Schadensersatz von bis zu 80% des Reisepreises kann möglich sein, wenn Nachtruhe aufgrund von lauter Diskomusik nicht zu erlangen ist.
Im vorliegenden Fall mußte die Urlauberin die Musik eines Festzeltes in der Nähe ihres Bungalows von Mitternacht bis 5 Uhr morgens ertragen. Trotz Beschwerden der Urlauberin erhielt diese keine alternative Unterkunft. Die Frau hatte erfolgreich geklagt, nachdem sie während eines Kroatien-Urlaubs acht Tage lang kaum schlafen konnte.
Im vorliegenden Fall mußte die Urlauberin die Musik eines Festzeltes in der Nähe ihres Bungalows von Mitternacht bis 5 Uhr morgens ertragen. Trotz Beschwerden der Urlauberin erhielt diese keine alternative Unterkunft. Die Frau hatte erfolgreich geklagt, nachdem sie während eines Kroatien-Urlaubs acht Tage lang kaum schlafen konnte.
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AG Frankfurt/Main, 30.08.2001 - Az: 31 C 2663/01 - 83
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