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Reisepreisminderung - auf die mangelhaften Reisetage kommt es an

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Reisepreisminderung muss grundsätzlich zeitanteilig nach den beeinträchtigten Reisetagen berechnet werden. Eine bis auf den Rückreisetag mangelfreie Reise kann nicht rückwirkend dadurch mangelbehaftet werden, dass durch eine Erkrankung am letzten Tag die bis dahin erreichte Erholung des Reisenden beseitigt wird.

Hat der Reisende einen Schadensersatzanspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, sind mangelfrei verlaufende Urlaubstage nicht zu berücksichtigen.


LG Düsseldorf, 11.06.1999 - Az: 22 S 334/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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