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Reiseveranstalter muss auf die notwendigen Formalitäten hinweisen!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, auf die für die Durchführung der Reise notwendigen Formalitäten (z.B. Visumspflicht) hinzuweisen (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 6 u. § 5 Nr. 1 BGB-InfoV).

Der Reisevermittler schuldet hingegen regelmäßig nur die Beratung bei der Auswahl der Reise.


LG Karlsruhe, 11.04.2008 - Az: 9 S 558/07

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