Erhöht ein Reiseveranstalter nach erfolgter Buchung den Reisepreis um mehr als fünf Prozent des ursprünglichen Reisepreises, so kann der Urlauber vom Reisevertrag zurücktreten.
Der Rücktritt ist kostenlos.
Dies gilt allerdings nicht, wenn die Preiserhöhung wegen steigender Beförderungskosten erfolgt.
Der Rücktritt ist kostenlos.
Dies gilt allerdings nicht, wenn die Preiserhöhung wegen steigender Beförderungskosten erfolgt.
LG Heidelberg - Az: 1 O 197/97
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