Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 389.017 Anfragen

Berechtigter Rücktritt vom Reisevertrag und die Höhe der Entschädigung

Reiserecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Im vorliegenden Fall hatten die Reisenden eine achttägige Pauschalreise in die Türkei gebucht. Dann jedoch wurde der Hinflug fünf Wochen vor der Reise von Berlin nach Dresden verlegt, was mit einer neuen Abflugzeit spät nachts statt wie gebucht um 14.55 Uhr einherging. Nun sollten die Reisenden um 3 Uhr Morgens am Folgetag ankommen.

Die Reisenden empfanden dies als unzumutbar und traten vom Reisevertrag zurück. Der Veranstalter erstatte den bereits gezahlten Reisepreis, doch die Reisenden wollten zudem eine Entschädigung in Höhe von 100 % des Reisepreises.

Der Veranstalter weigerte sich dieser Forderung nachzukommen, so dass ein Gericht entscheiden musste.

Hier bekamen die Reisenden teilweise Recht.

Wird vom Reisevertrag berechtigt zurückgetreten, so steht dem Reisenden ein Anspruch auf Entschädigung wegen vertaner Urlaubsfreude zu - in Höhe der Hälfte des Reisepreises. Schließlich konnte der Urlaub nicht wie vom Veranstalter geschuldet verbracht werden. Konnte der Urlaub zu Hause verbracht werden, so rechtfertigt dies keine Kürzung der Entschädigung - Freizeit ist keine vom Reiseveranstalter geschuldete Leistung.

Vorliegend lag auch ein Grund zum Rücktritt vor, der Austausch des Abflughafens ist dem Reisenden unzumutbar. Dies gilt selbst dann, wenn der Abflughafen in der Nähe liegt. Die Unzumutbarkeit lag zudem insbesondere darin, dass die Abflugzeit in den späten Abend verlegt wurde, so dass es zu einer Ankunft in der Nacht am nächsten Tag und somit zu einer Störung der Nachtruhe gekommen wäre.

Hierzu führte das Gericht aus:

Überschreitet der Reiseveranstalter seine ihm vom Gesetz eingeräumten Möglichkeiten der Vertragsänderung durch eine unberechtigte Leistungsänderung, berechtigt dies nicht nur wie geschehen zum Rücktritt von der Reise, sondern stellt auch eine schuldhafte Verletzung des Reisevertrages gemäß § 651 f BGB dar.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.237 Bewertungen) - Bereits 389.017 Beratungsanfragen

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller

Verifizierter Mandant