Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.672 Anfragen

Verspätung bei Flügen: auf die planmäßige Abflugszeit am Ausgangs-Flughafen kommt es an!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 9 Minuten

Im Falle von Flugverbindungen ist bei der Prüfung des Zeitkorridors des Art. 5 Abs. 1 lit. c) iii) der Fluggastrechte-Verordnung auf die planmäßige Abflugszeit am Ausgangs-Flughafen, nicht auf diejenige am Umstiege-Flughafen abzustellen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Parteien streiten über Ausgleichsansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (i.F.: Fluggastrechte-VO) aus abgetretenem Recht.

Die Fluggäste waren auf die von der Beklagten auszuführende Flugverbindung N01, planmäßig 16:00 Uhr – 16:15 Uhr, jeweils Lokalzeit) und N02 (R. – J. (i.F.: X.), planmäßig 18:15 Uhr – 19:50 Uhr, jeweils Lokalzeit) gebucht. N01 wurde pünktlich durchgeführt. N02 wurde von der Beklagten annulliert. Den Fluggästen wurde von der Beklagten eine Ersatzbeförderung angeboten, mit der sie wie folgt (ab R.) reisten: N03, 16:40 Uhr – 18:00 Uhr, jeweils Lokalzeit) und N04 (I. – X., 20:20 Uhr – 21:30 Uhr, jeweils Lokalzeit). Die Entfernung zwischen M. und X. beträgt, berechnet nach der Großkreismethode, 1.374 Kilometer.

Die Klägerin forderte die Beklagte mit Schreiben vom 30.05.2023 unter Fristsetzung bis zum 13.06.2023 erfolglos zur Zahlung der streitgegenständlichen Ausgleichsleistungen auf.

Die Klägerin behauptet, die Fluggäste hätten die streitgegenständlichen Ausgleichsansprüche an sie abgetreten. Sie ist ferner der Ansicht, aufgrund des Abflugs in R. um 16:40 Uhr – statt um 18:15 Uhr – könne sich die Beklagte nicht auf den Anspruchs-Ausschluss nach Art. 5 Abs. 1 lit. c) iii) der Fluggastrechte-VO berufen.

Die Beklagte behauptet, N02 habe aufgrund Blitzschlags annulliert werden müssen und frühere Beförderungs-Möglichkeiten als die vorgenommene Ersatzbeförderung habe es nicht gegeben. Sie ist ferner der Ansicht, aufgrund der Ankunft in X. um 21:30 Uhr könne sie sich auf den Anspruchs-Ausschluss nach Art. 5 Abs. 1 lit. c) iii) der Fluggastrechte-VO berufen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.672 Beratungsanfragen

Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...

Verifizierter Mandant