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Flughafensteuern und Sicherheitsgebühren sind zu beziffern!

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird bei der Nennung des Preises eines Linienfluges zwar auf Flughafensteuern und Sicherheitsgebühren hingewiesen, diese jedoch nicht konkret beziffert und somit gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, so liegt ein Verstoß gegen § 1 UWG vor.


OLG Düsseldorf, 02.10.1997 - Az: 2 U 75/97

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Burkhardt, Weissach im Tal