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Flughafensteuern und Sicherheitsgebühren sind zu beziffern!

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird bei der Nennung des Preises eines Linienfluges zwar auf Flughafensteuern und Sicherheitsgebühren hingewiesen, diese jedoch nicht konkret beziffert und somit gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, so liegt ein Verstoß gegen § 1 UWG vor.


OLG Düsseldorf, 02.10.1997 - Az: 2 U 75/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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