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Rücktrittsrecht von der Reise wegen Kerosinzuschlag?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall forderte ein Reiseveranstalter vom Reisenden aufgrund gestiegener Flugbenzinpreise einen Kerosinzuschlag in Höhe von 2,4% des Reisepreises.

Diesen Zuschlag wollte der Reisende nicht tragen und von der Reise zurücktreten.

Das Gericht sah dies anders: Der Reisende ist nicht berechtigt, kostenfrei von der Reise zurückzutreten - unabhängig davon,

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AG Bad Homburg, 29.11.2000 - Az: 2 C 2436/00 (21)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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Antje , Karlsruhe