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Feinen Sandstrand versprochen und dann nur Sand-Kiesgemisch geliefert ...

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend wurde die Beschreibung des Strandes im Reisekatalog dem Veranstalter zum Verhängnis. Der Strand wurde blumig beschrieben:

"direkt an einem herrlichen, flach ins Meer abfallenden feinen Sandstrand"

Die Realität sah dann aber anders aus: Es handelte sich um einen Strand aus groben Sand-Kiesgemisch, der bereits nach wenigen Metern steil zum Meer abfiel.

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AG Frankfurt/Main, 08.02.1991 - Az: 32/30 C 2122/90 - 48


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern