Vorliegend wurde die Beschreibung des Strandes im Reisekatalog dem Veranstalter zum Verhängnis. Der Strand wurde blumig beschrieben:
"direkt an einem herrlichen, flach ins Meer abfallenden feinen Sandstrand"
Die Realität sah dann aber anders aus: Es handelte sich um einen Strand aus groben Sand-Kiesgemisch, der bereits nach wenigen Metern steil zum Meer abfiel.
"direkt an einem herrlichen, flach ins Meer abfallenden feinen Sandstrand"
Die Realität sah dann aber anders aus: Es handelte sich um einen Strand aus groben Sand-Kiesgemisch, der bereits nach wenigen Metern steil zum Meer abfiel.
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AG Frankfurt/Main, 08.02.1991 - Az: 32/30 C 2122/90 - 48
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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