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Insektenplage und falsche Katalogbilder vom Meerwasser

Reiserecht Lesezeit: ca. 9 Minuten

Im vorliegenden Fall hatten die Reisenden einer Pauschalreise in die Dominikanische Republik eine Minderung des Reisepreises angstrebt.

Im Reisekatalog wurde klares und blaues Meerwasser gezeigt. Tatsächlich war es jedoch trüb und braun, der Meeresgrund war matschig und voll Schlick.

Da im Katalog andere Bilder gezeigt wurden, liegt ein Reisemangel vor, wenn das Meer nicht nur vorübergehend braun und trübe ist - obwohl der Veranstalter die Meerwasserqualität nicht beeinflussen kann.

Im vorliegenden Fall sprach das Gericht den Reisenden für diesen Mangel sowie den Umstand, dass in der Hotelanlage täglich große Mengen Insektenschutzmittel versprüht wurden und zwar derart, dass Wolken stechenden Geruchs durch die Anlage zogen, insgesamt eine Minderung von 15% zu.

Das Auftreten von Sandflöhen und Sandwespen an einem öffentlichen Strand stellt in der Karibik hingegen eine nicht zu verhindernde Naturerscheinungen dar. Daher kommt eine Minderung des Reisepreises auch dann nicht in Frage, wenn der Reisende nachweisen kann, am Strand unter einer Vielzahl von Bissen von Sandflöhen gelitten zu haben.


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AG Köln, 06.03.2008 - Az: 134 C 419/07

ECLI:DE:AGK:2008:0306.134C419.07.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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