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Familienzimmer ohne getrennte Bereiche berechtigt zur Minderung des Reisepreises!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte eine Familie ein Familienzimmer gebucht, bei dem der Kinder- und der Elternschlafbereich gegeneinander abtrennbar sein sollten. Dies war unstreitig nicht der Fall. Die mangelnde Abtrennbarkeit führt zu einer empfindlichen Beeinträchtigung des Urlaubs, dies wurde auch ausführlich dargestellt.

Daher können die Reisenden den Reisepreis um 15% mindern. Eine höhere Minderungsquote würde sich erst dann ergeben, wenn von vornherein zwei unterschiedliche Zimmer geschuldet waren, aber nur ein Raum zur Verfügung gestellt wird.


AG Bad Homburg, 02.09.2011 - Az: 2 C 960/11-22

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