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Wenn die Wohnungsmöblierung zu Fogging führt, besteht kein Minderungsrecht!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Befindet sich in der Wohnung ein hoher Anteil an Kunststoffoberflächen, wurde großflächig Laminat verlegt und hauptsächlich aus Kunststoff bestehende Möbel in Küche, Schlaf- und Esszimmer verwendet, die zu einem Fogging-Effekt durch Phthalate, Fettalkohole, Fettsäuren und Fettsäureester in der Wohnung führen, so ist der Mieter für diesen Mangel verantwortlich. Eine Minderung scheidet in diesem Fall aus. Die schwarzen Ablagerungen an den Kunststoffmöbeln selbst sind sichere Zeichen dafür, dass die Möbel dies selbst ausgasen.


AG Paderborn, 23.04.2021 - Az: 55 C 91/18

ECLI:DE:AGPB1:2021:0423.55C91.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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