Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.123 Anfragen

Ameisenplage im Hotelzimmer

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall lag eine regelrechte Ameisenplage im Hotel vor, die auch dem Hotelpersonal und der Reiseleitung bekannt war. Eine gesonderte Mängelanzeige war daher entbehrlich.

Der Begriff Ameisenplage wurde vorliegend auch von mehreren Zeugen verwendet, was darauf hin deutete, dass es sich nicht um eine bloße Unannehmlichkeit gehandelt habe, mit der ein Mallorca-Reisender rechnen müsse.

Daher war eine Reisepreisminderung i.H.v. 5% angebracht - schließlich handelte es sich dann um eine erhebliche Beeinträchtigung.


OLG Düsseldorf, 23.03.2000 - Az: 18 U 137/99

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern