Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.860 Anfragen

Komplett anderes Zimmer als im Katalog - Minderung!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird einem Reisenden ein Hotelzimmer zugewiesen, das in erheblichem Rahmen von den vertraglichen Vereinbarungen abweicht, so liegt ein Reisemangel vor.

Maßgeblich für die Vereinbarung einer Zimmerausstattung ist die Prospektbeschreibung unter Berücksichtigung der im Prospekt abgebildeten Fotos sowie des Hotelstandards und der Preiskategorie.

Das Katalog-Zimmer muss jedoch mit dem tatsächlich vermieteten Zimmer hinsichtlich der Art der Möblierung wenigstens grob vergleichbar sein.


AG Hannover, 15.01.2009 - Az: 414 C 3852/08

ECLI:DE:AGHANNO:2009:0115.414C3852.08.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant