Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.189 Anfragen

Wann muss ein konkreter Hinweis auf das erforderliche Lüftungsverhalten erfolgen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein konkreter Hinweis auf das erforderliche Lüftungsverhalten mag zwar dann erforderlich sein, wenn während eines bestehenden Mietverhältnisses die Bausubstanz, etwa durch den nachträglichen Einbau von Isolierglasfenstern, so verändert wird, dass auch ein verändertes Lüftungsverhalten der Bewohner erforderlich wird.

Eine entsprechende Hinweispflicht des Vermieters kann bei unveränderter Bausubstanz lediglich dann bejaht werden, wenn das Zusammenspiel der Bausubstanzen eine vom üblichen abweichendes Lüftungsverhalten erforderlich macht - wobei dann wiederum zu prüfen wäre, ob ein solches den Mietern überhaupt zumutbar wäre.

Erfordert die Wohnung bei Einzug jedoch kein außergewöhnliches Lüftungsverhalten, sondern lediglich eine Lüftung, die den üblicherweise in durchschnittlichen Wohnungen anzulegenden Maßstäben entspricht, so ist kein Hinweis auf das erforderliche Lüftungsverhalten erforderlich. Zwei- bis drei Mal tägliches Lüften bei weit offenen Fenstern bzw. Zuglüften, sind als normales, in Wohnräumen grundsätzlich zumutbares, erforderliches Lüftungsverhalten anzusehen.


AG Hannover, 31.08.2005 - Az: 565 C 15388/04

ECLI:DE:AGHANNO:2005:0831.565C15388.04.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant