Im zu entscheidenden Fall hatten die Reisenden für sich und ihr sechs Jahre altes Kind ein neugebautes 4-Sterne Hotel gebucht.
Bei Ankunft mussten die Reisenden jedoch feststellen, dass das Hotel sich als riesige Baustelle entpuppte. Statt der gebuchten Suite gab es ein einfaches Doppelzimmer, Außenanlagen und Swimmingpools waren noch nicht benutzbar, Einkaufsmöglichkeiten, Sportanlagen, Hallenbad, Sauna- und Massageanlagen waren ebenfalls noch im Baustadium. Ein Animationsprogramm für Kinder war nicht vorhanden.
In der zweiten Woche wurden die Reisenden dann in einem 3-Sterne Hotel untergebracht.
Für die gravierenden Mängel der ersten Reisewoche hielt das Gericht eine Minderung i.H.v. 100% und für die zweite Woche i.H.v. 60% für angemessen.
Darüber hinaus erhielten die Reisenden Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude i.H.v. gut 500 €.
Bei Ankunft mussten die Reisenden jedoch feststellen, dass das Hotel sich als riesige Baustelle entpuppte. Statt der gebuchten Suite gab es ein einfaches Doppelzimmer, Außenanlagen und Swimmingpools waren noch nicht benutzbar, Einkaufsmöglichkeiten, Sportanlagen, Hallenbad, Sauna- und Massageanlagen waren ebenfalls noch im Baustadium. Ein Animationsprogramm für Kinder war nicht vorhanden.
In der zweiten Woche wurden die Reisenden dann in einem 3-Sterne Hotel untergebracht.
Für die gravierenden Mängel der ersten Reisewoche hielt das Gericht eine Minderung i.H.v. 100% und für die zweite Woche i.H.v. 60% für angemessen.
Darüber hinaus erhielten die Reisenden Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude i.H.v. gut 500 €.
AG Bonn, 17.09.1997 - Az: 9 C 124/97
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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