Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Hotelzimmer auf Nord- statt Südseite berechtigt zur Minderung!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Hat ein Reisender ausdrücklich ein Hotelzimmer auf der Südseite gebucht und wurde ihm dies auch vom Veranstalter zugesichert, so rechtfertigt es eine Minderung i.H.v. 30% des Reisepreises, wenn stattdessen ein Zimmer auf der Nordseite zugeteilt wurde.

Später erhielt der Reisende dann doch ein Zimmer in der richtigen Lage. Für den Umzugstag konnte der Reisepreis um 50% gemindert werden. Darüber hinaus besteht für diesen Tag Anspruch auf Schadenersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit.

Hierzu führte das Gericht aus:

Dem Kläger steht gegen die Beklagte zunächst ein Anspruch auf Minderung des anteiligen Reisepreises für die erste Urlaubswoche um 30% zu. Dieser Anspruch ergibt sich daraus, dass die Beklagte ihre Leistung in einem dieser Quote entsprechenden Umfang mangelhaft erbracht hat. Denn der Kläger und seine Ehefrau sind während der ersten Urlaubswoche abweichend vom gebuchten Objekt untergebracht worden.

Diese Abweichung besteht darin, dass die Beklagte dem Kläger unter dem 27.09.2002 zunächst bestätigt hatte, er und seine Ehefrau würden als VIP Gäste ein Nichtraucherzimmer/Südseite erhalten, was dann aber tatsächlich erst in der zweiten Woche möglich war.

Ohne Erfolg wendet die Beklagte ein, dass es sich bei dem o.g. Schreiben noch nicht um die endgültige Buchungsbestätigung gehandelt habe. Mag auch am 29.09.2002 ein weiteres Schreiben der Beklagten ohne diesen Zusatz „Nichtraucherzimmer/Südseite” an den Kläger verfasst worden sein, muss sich im vorliegenden Fall die Beklagte jedenfalls entgegenhalten lassen, dass ihr Schreiben vom 27.09.2002 oben links ausdrücklich als „Buchungsbestätigung” tituliert wird.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...

Antje , Karlsruhe

Perfekt, wie immer. Vielen Dank.

Olaf Sieradzki