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Keine Liegestuhl- und Sonnenschirm-Garantie

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hotels sind nicht verpflichtet, für jeden Urlauber einen Liegestuhl bereithalten. Daher können Reisende vom Reiseveranstalter in der Regel kein Geld zurückverlangen, wenn die Liegen und Sonnenschirme im Hotel häufig belegt sind.

Das gilt jedenfalls dann, wenn der Reiseveranstalter im Katalog zwar auf vorhandene Liegen und Schirme hingewiesen, ihre genaue Zahl aber nicht angegeben hat.

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Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...

Erik, Oranienburg

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!

Dr. Peter Schaller, Dresden