Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.685 Anfragen

Kakerlaken im Hotel sind ein Reisemangel

Reiserecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Eine Minderung des Reisepreises ist bei einem Kakerlakenaufkommen von täglich mehr als 10 möglich, da dieses das hinzunehmende Maß in einer Hotelanlage der gehobenen Mittelklasse auch in Hurghada, Ägypten überschreitet.

Im vorliegenden Fall wurde den Reisenden eine Minderung von 10% zugesprochen.

Bei der Bemessung der Minderung war das Verhältnis entscheidend, in welchem der Wert der Reise im mangelfreien Zustand zum wirklichen Wert gestanden hat. Dabei ist der Wert sämtlicher von dem Reiseveranstalter erbrachten Leistungen in Betracht zu ziehen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Urlaubsreise nach Ägypten in das Zielgebiet Hurghada in einer Hotelanlage der gehobenen Mittelklasse war durch das übermäßige Auftreten von Kakerlaken in der zugewiesenen Unterkunft in ihrem Wert gemindert (§§ 651d Abs. 1, 651c Abs. 1, 472 BGB).

Das Vorhandensein von täglich mindestens 10 Kakerlaken im Hotelzimmer überschritt das hinzunehmende Maß und führte zu einer Minderung des Reisepreises um 10 %. Dass dieser Mangel vorgelegen hat, steht nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts fest. Denn der Zeuge H. hat die entsprechende Behauptung der Klägerin in seiner schriftlichen Aussage bestätigt. Bei der Bemessung der Minderung war nach Maßgabe des § 472 BGB das Verhältnis entscheidend, in welchem der Wert der Reise im mangelfreien Zustand zum wirklichen Wert gestanden hat. Dabei ist der Wert sämtlicher von dem Reiseveranstalter erbrachten Leistungen in Betracht zu ziehen. Unter Berücksichtigung der unbeanstandet gebliebenen Leistungen der Beklagten (Verpflegung, Hotelausstattung, Sport- und Fitnessangebot, Unterhaltungsprogramm usw.) war der oben genannte Minderungsbetrag zuzusprechen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.685 Beratungsanfragen

Danke

Verifizierter Mandant

Sehr schnell und hilfreich geantwortet!! Herzlichen Dank und gerne wieder.

Verifizierter Mandant