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Fischvergiftung im Urlaub: Minderung und Schadenersatz?

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Erkrankt ein Reisender nach einer Fischmahlzeit im Hotel, weil der verabreichte Fisch mit Cinguatoxin belastet war und kann er wegen der erheblichen Krankheitserscheinungen (Schüttelfrost, Erbrechen, Nahrung besteht nur aus trockenem Toastbrot) das Hotel nicht verlassen, kann er für die davon betroffenen Tage den anteiligen Reisepreis zu 100% mindern.

Ist er in seiner Bewegungsfreiheit und Nahrungsauswahl nicht beschränkt, kann jedoch nicht baden, kommt eine Minderung um 80% in Betracht.

Die erbrachte Reiseleistung war insoweit mangelhaft, als im Hotel mit Ciguatoxin belasteter Fisch gereicht wurde. Da es beim Vorliegen eines Reisemangels nicht auf ein Verschulden des Reiseveranstalters ankommt, war es insoweit unbedeutend, dass die Gefahr, die von den Meerestieren ausging, vom Reiseveranstalter und deren Leistungsträgern nicht erkannt werden konnte.

Dass der Reiseveranstalter nicht vor den Risiken des Fischverzehrs in der Karibik gewarnt hat, begründet jedoch kein Verschulden an der Erkrankung, zumal die Vergiftung des Fisches unerkennbar ist. Daher scheidet ein Schadenersatzanspruch nach § 651 f BGB aus.


LG Düsseldorf, 22.09.2000 - Az: 22 S 335/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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