Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.410 Anfragen

Verjährungsvorschriften bei EU-Ausgleichsansprüchen im Rahmen einer Pauschalreise

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hinsichtlich von EU-Ausgleichsansprüchen im Rahmen einer gebuchten Pauschalreise kommen nicht die Verjährungsvorschriften des Reiserechts, sondern die allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 194, 195 und 199 I BGB zur Anwendung.

Denn insoweit ist nicht auf den Vertrag zwischen dem Fluggast und dem Reiseveranstalter abzustellen, sondern vielmehr auf den, der der Verpflichtung des ausführenden Luftfahrtunternehmens als Anspruchsschuldner zugrunde lag, also den zwischen diesem und dem Reiseveranstalter abgeschlossenen Beförderungsvertrag.

Dieser Betrachtungsweise istaus Gründen der Systemkonformität der Vorzug zu geben. Es müssen hinsichtlich der zeitlichen Grenzen des Ausgleichsanspruchs die Vertragsbeziehungen maßgeblich sein, aus denen die Pflichten folgen, in deren Erfüllung der tatsächliche Anspruchsschuldner tätig wird.

Die Anwendung der lediglich 2- jährigen Verjährungsfrist gemäß § 651 g Abs. 2 BGB auf Fälle der Flugannullierung/ -verspätung bei Pauschalreisen führt zum anderen zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung von Direktbuchern und Pauschalreisenden, die im Widerspruch zu der Wertung des Verordnungsgebers steht: dieser hat in Erwägungsgrund 5 der VO deren Schutzbereich angesichts der schwindenden Unterschiede ausdrücklich auf Flüge im Rahmen von Pauschalreisen erstreckt.


AG Rüsselsheim, 08.01.2014 - Az: 3 C 3189/13 (36)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern