Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.724 Anfragen

Am Gate abgewiesen, weil die Airline schlampig mit dem Gepäck war ...

Reiserecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wurde ein Fluggast durch das ausführende Luftfahrtunternehmen nicht rechtzeitig bei der Gepäckaufgabe abgefertigt und konnte er deshalb nicht rechtzeitig am Boardinggate erscheinen um den Flug anzutreten, so haftet der Reiseveranstalter für den Schaden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Reiseveranstalter ist für ein Fehlverhalten seines Erfüllungsgehilfen, wozu die Fluggesellschaft gehört, gemäß § 278 BGB einstandspflichtig. Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sind auch Leistungsträger und ihre Hilfspersonen, soweit sie reisevertraglich vereinbarte Leistungen erbringen. Hierzu gehören die Fluggesellschaft einschließlich des Flughafenpersonals.

Ein schuldhaftes Verhalten liegt vor, wenn dem Reiseveranstalter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere Leistungsträger im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Reise, ein Verschulden an den aus seinem Gefahrenbereich stammenden schädigenden Umständen trifft.

So war es hier. Die Mitarbeiterin der Fluggesellschaft handelte schuldhaft, indem sie entweder nicht das rechtzeitige Einchecken der Klägerin und ihres Lebensgefährten veranlasste, sondern diese in Sicherheit, das Flugzeug noch rechtzeitig erreichen zu können, wiegte bzw. entgegen der vorgetragenen Erklärung die Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter am Bordinggate nicht bzw. nicht ausreichend informierte.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Rostock, 06.09.2013 - Az: 47 C 303/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant