Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.827 Anfragen

EU-Fluggastrecht gilt auch auf Pauschalreisen

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn Flüge im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden und sich die Abflugzeiten ändern, gelten die Rechte für Fluggäste (Artikel 7 der EU-Verordnung 261/2004).

Die EU-Verordnung unterscheidet nicht zwischen Reiseveranstalter und Fluggesellschaft.

Kommt es zu einer Änderung von An- oder Abreise durch den Veranstalter, so kann der Reisende die gleichen Rechte (Ausgleichszahlung) wie bei Verlegung des Fluges durch das Luftfahrtunternehmen geltend machen.


AG Rüsselsheim, 06.01.2006 - Az: 3 C 1127/05

Nachfolgend: LG Darmstadt, 12.07.2006 - Az: 21 S 20/06

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant