Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.722 Anfragen

Veraltete Flieger müssen nicht immer hingenommen werden

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wirbt ein Veranstalter damit, daß eine Flugreise mit der jungen und modernen Flotte einer bestimmten Gesellschaft durchgeführt wird, so muß er auch sicherstellen, daß der Flug tatsächlich mit einem Flugzeug neueren Baujahrs erfolgt.

Vorliegend hatte sich der Abflug einer 3-Tages-Reise um einen halben Tag verzögert und erfolgte dann mit einer 24 Jahre alten Boeing anstatt mit dem zugesicherten modernen Airbus.

Der Reisende war daher berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen.


AG Bielefeld, 13.03.1998 - Az: 41 C 888/97

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!
Efstathios Lekkas , Berlin