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Billig-Airline als Reisemangel?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wirbt der Reiseveranstalter mit dem Transport durch eine renommierte Airline und erfolgt diese dann jedoch stattdessen mit einer Billig-Airline, so kann eine Minderung des Reisepreises um 15% angebracht sein.
Auch wenn der Flug als solcher keinen Beanstandungsgrund geliefert hat, ist der Wechsel der Airline ein Reisemangel.


AG Bielefeld - Az: 41 C 800/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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